Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Anne Löwenstein Immobilien
- Vertragsgegenstand
(1) Ein Maklerauftrag an Anne Löwenstein Immobilien, Inhaberin Anne Löwenstein, Hauptstr. 40, 23883 Seedorf, hat den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages über das angebotene Objekt zum Gegenstand.
(2) Die auf der Internetseite www.anneloewenstein.de eingestellten Objekte sind kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages, sondern die Aufforderung an den Kunden ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages abzugeben.
(3) Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
2. Vertragsschluss
(1) Ein Maklervertrag mit Anne Löwenstein Immobilien kommt durch schriftliche Vereinbarung zustande.
(2) Ein Maklervertrag mit Anne Löwenstein Immobilien wird auch geschlossen, wenn der Kunde über die Internetseite anneloewenstein.de wegen eines dort eingestellten Objektes ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages abgibt und Anne Löwenstein Immobilien dieses Angebot durch eine Empfangsbestätigung und Übersendung des entsprechenden Exposés des Objektes und seiner Bedingungen annimmt.
3. Provisionsanspruch
(1) Wurde durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von Anne Löwenstein Immobilien der gewünschte Hauptvertrag geschlossen, entsteht ein Provisionsanspruch von Anne Löwenstein Immobilien. Die Provision ist mit Zustandekommen des Hauptvertrages verdient und fällig.
(2) Der Provisionsanspruch bleibt auch bei Zustandekommen eines Ersatzgeschäftes, z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, bestehen.
(3) Bei der Vermittlung oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnraum, gelten für den Provisionsanspruch von Anne Löwenstein Immobilien die gesetzlichen Vorschriften.
4. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise des Maklers, sind vertraulich und nur für den namentlich benannten Empfänger bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
5. Anzeigepflicht des Kunden gegenüber Anne Löwenstein Immobilien
Ist dem Empfänger das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme des Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde Anne Löwenstein Immobilien nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
6. Persönliche Daten
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Anne Löwenstein Immobilien zur Erfüllung seiner Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
7. Doppeltätigkeit
Anne Löwenstein Immobilien darf als Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
8. Informationen des Immobilienverkäufers
Es wird darauf hingewiesen, dass die weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von Anne Löwenstein Immobilien auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Anne Löwenstein Immobilien gibt diese Informationen nur weiter und übernimmt, trotz größter Sorgfalt, für die Richtigkeit dieser Objektinformationen keinerlei Haftung.
9. Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Anne Löwenstein Immobilien nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Anne Löwenstein Immobilien, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10. Schlussbestimmungen
(1) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Anne Löwenstein Immobilien und dem Kunden ist der Geschäftssitz von Anne Löwenstein Immobilien. Die Befugnis von Anne Löwenstein Immobilien auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.